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"Eine tickende Zeitbombe"

sieht der Vorsitzende Richter am Landgericht Itzehoe in dem Sexualstraftäter Wilfried Sabasch


Krank? Kriminell? Haft? Therapie? Sicherungsverwahrung? Verantwortlich für das, was sie tun? Wie gefährlich sind Sexualstraftäter nach ihrer Entlassung?

Am 15. Mai 2003 wurde Wilfried Sabasch durch das Landgericht Itzehoe wegen Raubes und Vergewaltigung einer 21 Jahre alten Frau zu zehn Jahren Haft verurteilt. An die Freiheitsstrafe schließt sich eine Sicherungsverwahrung an, denn nach Auffassung des Vorsitzenden Richters Eberhard Hülsing ist Sabasch "eine tickende Zeitbombe".

Sabasch befand sich nach mehreren Überfällen über 30 Jahre lang in der geschlossen Psychiatrie. Im März 2001 hatten eine Anwältin und die Zeitschrift "Stern" eine Medienkampagne losgetreten und gefordert: "Laßt diesen Mann frei!".

Nach Einholung eines Gutachtens wurde Wilfried Sabasch entlassen: Dies entgegen der Warnung der forensischen Abteilung der Klinik, in der er untergebracht war, wonach Sabasch weder ärztlich, noch psychotherapeutisch zu heilen sei.

Im Mai 2002 wurde Wilfried Sabasch entlassen. Wenige Monate später wurde er wegen Vergewaltigung einer jungen Frau verhaftet und legte gegen Ende des gerichtlichen Verfahrens ein Geständnis ab.

Das Landgericht Itzehoe ging bei seiner Urteilsfindung davon aus, dass aufgrund der sich ständig steigernden Gewalt in den Taten des Wilfried Sabasch in künftigen Fällen auch dessen Todesdrohungen ernstgemacht werden könnten. Nach Verbüßung seiner Freiheitsstrafe wird Sabasch daher in Sicherungsverwahrung genommen, nachdem auch der psychiatrsiche Sachverständige im Verfahren zu dem Ergebnis kam, dass die Behandlungaussichten "hart gegen Null" gingen.


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