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Das Verschwinden des fünfjährigen Pascal

 

Saarbrücken (26.02.2003)

Erste erschütternde Geständnisse im Fall des vermissten Pascal aus Saarbrücken:

Mitglieder einer Gruppe von Kinderschändern und Prostituierten haben zugegeben, den seit eineinhalb Jahren vermissten kleinen Jungen sexuell missbraucht und ermordet zu haben.

Der Leiter der Saarbrücker Kriminalpolizei, Peter Steffes, sagte am Mittwoch, von den zwölf festgenommenen Männern und Frauen gebe es mehrere übereinstimmende Aussagen, nach denen Pascal bereits am 30. September 2001 getötet wurde. Anschließend sei er in einer mehrere Quadratkilometer großen Kies- und Sandgrube eines ehemaligen lothringischen Kohlebergwerks in Schöneck bei Saarbrücken verscharrt worden. Der damals fünfjährige Pascal, sein mittlerweile siebenjähriger Spielkamerad, mindestens noch ein kleines Mädchen und vermutlich auch andere Kinder waren zuvor laut Polizei wiederholt und wahrscheinlich über Monate hinweg in einer Bier-Klause in Saarbrücken-Burbach sexuell missbraucht worden.

Die Wohnung der Familie von Pascal war nur etwa 100 Meter von dieser ehemaligen «Tosa-Klause» entfernt, in die inzwischen ein italienischer Pizza-Service eingezogen ist. Hinweise, dass Pascals Familie in den Fall verwickelt ist, gibt es nicht. Auch Freier zahlten in der im sozialen Brennpunkt Burbach gelegenen Klause für Sex mit Kindern, geht aus den bisherigen Ermittlungen der Polizei hervor. Einzelheiten dazu und über die Art, wie Pascal getötet wurde, nannte die Polizei nicht. Fest steht bisher nur: Einer der Dreh- und Angelpunkte der Kinderschänder-Gruppe war die Ex-Wirtin der Klause, die mit anderen erwachsenen Frauen dort offensichtlich auch der "normalen" Prostitution nachgegangen ist. Die inzwischen 50-Jährige war zeitweise vom Jugendamt des Stadtverbandes Saarbrücken als Pflegemutter für Pascals Freund bestellt, der mit seinen Aussagen die Ermittlungen gegen die Kinderschänder-Gruppe entscheidend vorangebracht hatte.

"Die Ermittlungen können noch Wochen oder gar Monate dauern", sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Raimund Weyand. Er ermittelt gegen die zwölf Festgenommenen - acht arbeitslose Männer sowie vier Frauen im Alter zwischen 35 und 60 Jahren - wegen gemeinschaftlichen Mordes an Pascal. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in anderen Fällen wird noch gegen zwei andere Verdächtige ermittelt.

Dazu kommen gesonderte staatsanwaltliche Ermittlungen gegen eine Sozialarbeiterin im Saarbrücker Jugendamt, die der Bierklausen-Wirtin die Vormundschaft über den später sexuell missbrauchten Pascal-Freund übertragen hatte. Diese schon 1995 ausgesprochene Pflegschaft war der Wirtin nach Darstellung eines Stadtverbandsprechers aber bereits zur Jahreswende 2000/2001 wegen Verwahrlosung des Kindes entzogen worden. Hinweise auf sexuellen Missbrauch habe es damals nicht gegeben.

Der kleine Junge, der laut Polizei inzwischen in sicherer Obhut ist, hatte seinen neuen Pflegeeltern von den sexuellen Übergriffen in der "Tosa- Klause" erzählt. Immer noch fehlt die Leiche von Pascal. Rund zwei Dutzend deutsche und französische Polizeibeamte nahmen am Mittwochmorgen mit Hilfe von Leichenspürhunden die Suche nach dem Leichnam wieder auf. Techniker der Polizei mussten dabei für die Spürhunde erneut Löcher in den noch gefrorenen Sand bohren. Seit Freitag war die Suche wegen der widrigen Witterungsbedingungen ergebnislos verlaufen.


update: 28.02.2003 : Saarbrücken (dpa) - Die Hauptverdächtige im Fall des wahrscheinlich sexuell missbrauchten und ermordeten fünfjährigen Pascal war zeitweise Schöffin für Jugendsachen am Amtsgericht Saarbrücken. Ein Sprecher des Amtsgerichts sagte am Freitag, eine Frau mit Namen und Daten dieser Verdächtigen sei von 1997 bis 2000 Schöffin gewesen.

Ein 31-jähriger verurteilter Sexualstraftäter, der auch im Zusammenhang mit den Vorkommnissen in der Saarbrücker Tosa-Klause zeitweise in Untersuchungshaft gesessen hat, soll nur vier Tage nach seiner Entlassung einen achtjährigen Jungen missbraucht haben. Der Mann, der inzwischen wieder in Untersuchungshaft sitze, sei zumindest teilweise geständig, sagte Oberstaatsanwalt Raymund Weyand in Saarbrücken.


update 27.09.2004: Im Prozess um den Mord an dem fünf Jahre alten Pascal aus Saarbrücken hat sich eine Angeklagte erstmals umfassend zum Tod des Jungen geäußert. Sie habe gesehen, wie ein 42 Jahre alter Mitangeklagter das Kind am 30. September 2001 im Hinterzimmer der Bierkneipe «Tosa-Klause» vergewaltigte. Eine 40 Jahre alte Beschuldigte habe Pascals Kopf in ein Kissen gedrückt, weil der Kleine vor Schmerzen laut schrie. Plötzlich habe sich der Junge nicht mehr bewegt. "Es hat ausgesehen, als ob der Kleine tot war", sagte die 51 Jahre alte Reinemachefrau vor dem Saarbrücker Landgericht. Pascal ist seit dem 30. September 2001 verschwunden. Die Ermittler gehen davon aus, dass er in der "Tosa-Klause" vergewaltigt und getötet wurde. Seine Leiche wurde jedoch bislang nicht gefunden. Seit einer Woche müssen sich 13 mutmaßliche Mitglieder eines Kinderschänderrings wegen Mordes, schweren sexuellen Missbrauchs und Beihilfe zu beiden Taten verantworten. Die 51-Jährige, die wegen Beihilfe zum Mord angeklagt ist, erzählte vor dem sichtlich betroffenen Publikum im Saal weiter, wie der reglose Körper des Jungen in eine Wolldecke gewickelt worden sei. "Die war sonst für Hunde vorgesehen." Sie habe dann gemeinsam mit der Hauptangeklagten, der Kneipenwirtin, einen blauen Müllbeutel aufgehalten, in den der tote Pascal verpackt worden sei


update 07.09.2007: Alle Angeklagten freigesprochen.

Der Prozess um das Verschwinden des fünfjährigen Pascal aus Saarbrücken ist mit Freisprüchen zu Ende gegangen. Das Saarbrücker Landgericht befand die verbliebenen zwölf Angeklagten am Freitag weder des Mordes noch des Kindesmissbrauchs für schuldig. „Der Verdacht bleibt, aber auf einen bloßen Verdacht hin darf niemand verurteilt werden“. erklärte der Vorsitzende Richter Ulrich Chudoba am Freitag in der Urteilsbegründung des Saarbrücker Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft hat Revision angekündigt.

mehr: FAZ spezial


Bundesgerichtshof bestätigt Freisprüche

Gegen die Freisprüche von vier Angeklagten, unter anderem auch gegen den Teilfreispruch der Wirtin der Tosa-Klause, legte die Staatsanwaltschaft Saarbrücken Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ein. Mit Urteil vom 13. Januar 2009 bestätigte der BGH jedoch das Urteil des Saarbrücker Landgerichts. Die Freisprüche seien nach Ansicht des BGH nicht zu beanstanden. Fehler bei der Beweiswürdigung wären nicht festzustellen. Das Urteil sei sorgfältig und eingehend begründet. Insbesondere habe das Landgericht keine überspannten Anforderungen an die zu einer Verurteilung erforderliche Überzeugungsbildung gestellt. Es habe vielmehr stets im Blick gehabt, dass fünf der in ihrer Persönlichkeitsstruktur auffälligen Angeklagten zeitweise bei Vernehmungen im Ermittlungsverfahren, Explorationen durch Sachverständige und teilweise auch noch in der Hauptverhandlung – jedenfalls zum Teil – geständige, später aber widerrufene Angaben gemacht haben.Entscheidung unabwendbar. Lediglich die Wirtin der Tosa-Klause wurde wegen eines Drogendelikts zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung verurteilt.

BGH, Pressemitteilung Nr. 6/09 vom 13.1.2009, Az. 4 StR 301/08


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