return to the MAIN page Go BACK PRINT this Page

The Official Website of Andrew Vachss

 

"Rituelle Kindesopferungen"


Im Jahre 2003 bringt das ZDF zur besten Sendezeit am 15.01.2003 um 21.00 Uhr eine Reportage, die den zweijährigen Recherchen des Autors und Journalisten Rainer Fromm entspringt. Thema: "Ritueller" Mord (an Kindern)  und Kannibalismus durch "satanistische" Kulte. Lesen Sie zu dieser Sendung zunächst die nachfolgenden Zusammenfassungen der Berichte des ZDF und des Trierischen Volksfreundes vom 15.01.2003:

zdf.de vom 15.01.2003:

Kannibalismus in Deutschland

In der Nähe von Lüttich ist für Steffi ein Albtraum wahrgeworden, vor gut zehn Jahren. Die junge Frau führt unsere Reporter in eine leerstehende Fabrik. In der düsteren Industriebrache sei sie Zeugin unglaublicher Vorfälle geworden, erzählt sie. Man habe sie in Deutschland unter Drogen gesetzt, nach Belgien verschleppt und hier mehrfach vergewaltigt. Und schließlich habe sie an Schwarzen Messen teilnehmen müssen, bei denen Menschen ermordet wurden. Sie sei aufgewachsen in einem Umfeld, das nach ihren Aussagen nicht vor Folter, Mord und Kannibalismus zurückschreckte. Unter dem Deckmantel eines perversen Kultes seien schon kleine Kinder vergewaltigt worden.

Eine ähnliche Geschichte erzählt Marie. Seit frühester Kindheit sei sie sexuell missbraucht worden. Sie habe Morde mitansehen müssen, dabei seien Gewaltpornos gedreht worden. Mit ärztlichen Attesten belegt Marie schwerste Verletzungen in ihrer Kindheit.

Auch Staatsanwaltschaften beschäftigen sich mittlerweile mit den unglaublich klingenden Vorwürfen. In Trier geht Oberstaatsanwalt Horst Roos einer Strafanzeige nach, in der Fälle geschildert werden "mit einem kaum vorstellbaren Gewaltpotenzial vor einem okkulten Hintergrund". Der Frankfurter Oberstaatsanwalt Peter Köhler warnt davor, wegen der Monströsität der geschilderten Taten die Zeugen für unglaubwürdig zu halten. Er fordert, derartige Ermittlungen bundesweit besser zu koordinieren.


Bericht aus dem Trierischen Volksfreund vom 15.01.03:

Staatsanwaltschaft ermittelt wegen okkulter Sexualverbrechen

TRIER. Die Staatsanwaltschaft Trier ermittelt gegen mehrere Personen in verschiedenen Teilen Deutschlands wegen zahlreicher „strafbarer sexueller Handlungen mit okkultem Hintergrund“. Eine 34 Jahre alte Frau habe die Verbrechen mit teilweise „erheblichem Gewaltpotenzial“ angezeigt, sagte Oberstaatsanwalt Georg Jüngling zu den Ermittlungen in verschiedenen Teilen Deutschlands. Es würden eine Unmenge an Details geschildert, die überprüft werden müssten. Jüngling reagierte damit auf einen für Mittwochabend angekündigten Bericht in der Sendung „ZDF.reporter“... Zu den in der Sendung geschilderten Taten von Satanisten - etwa Mord und Kannibalismus - wollte sich die Staatsanwaltschaft „aus Ermittlungsgründen“ nicht äußern.

Einige der behaupteten rituellen Handlungen sollen sich in Trier zugetragen haben, lägen aber teilweise etwa 15 Jahre zurück. Dabei sollen jeweils mehrere Menschen beteiligt gewesen sein. „Nicht verjährten Verbrechen gehen wir nach“, sagte Jüngling. Nach dem Eingang der Anzeige Mitte vorigen Jahres sei die Frau vernommen worden, „damit Vorwürfe mit strafrelevantem Hintergrund von anderen getrennt werden konnten“. Gegen sie werde nicht ermittelt. Zur Glaubwürdigkeit der Zeugin machte der Staatsanwalt keine Angaben, sagte aber: „Wir haben die Akte nicht gleich zugemacht, die Genauigkeit der Schilderungen erfordert eine intensive Ermittlungsarbeit.“


update 09.01.2004: Die Staatsanwaltschaft Trier hat das Ermittlungsverfahren eingestellt. Zwar habe es die von der Zeugin beschriebenen Tatorte gegeben, alle vernommenen mutmaßlichen Täter verfügten jedoch über einwandfreie Alibis, so Oberstaatsanwalt Roos, der erklärte, die Angaben der Zeugin seien in weiten Teilen widerlegt.

Das ZDF hält an den Darstellungen in seiner Sendung fest, in deren Verlauf eine zum Täterkreis gehörende Zeugin kannibalistische Handlungen bestätigt habe.


In Anbetracht der verbreiteten Skepsis hinsichtlich der Existenz "satanistischer" Gewalttaten beschränken wir uns anstelle weiterer wuchernder Spekulationen auf die nachfolgend aufgeführten, rechtskräftigen gerichtlichen Verurteilungen, welche dem Kreis satanistischer Gewalttaten zugeordnet wurden. Auf die Wiedergabe von Erlebnisberichten, die entweder nicht Gegenstand gerichtlicher Verfahren waren oder gerichtlicher Überprüfung nicht standhielten, wird von unsere Seite verzichtet.

  • Am 03. Juli 1992 verurteilte das Landgericht Lüneburg (Az. 22 KLs 31 Js 20445/87 (4/89) den damals 43 Jahre alten gelernten Fernsehtechniker Michael D. Eschner wegen Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung, sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung, unter anderem in Form von Verbrennungen an Brüsten und Vagina und Hammerschlägen, zu sechs Jahren Haft. Eschner, Kopf des damaligen satanistischen "Thelema-Orden des Argentum Astrum" sieht sich selbst als Reinkarnation des "Neo-Satanisten" Aleister Crowley, als das "Große Tier 666".  Aus dem Urteil ergibt sich keinerlei Kindesmissbrauch. Der verurteilte Eschner verlangte von seinem erwachsenen Opfer vielmehr, dass es das Kind zur Adoption freigebe, da Kinder den Orden in der "magischen" Tätigkeit störten.

  • Am 29. April 1993 lockten drei Gymnasiasten in Sondershausen in Thüringen ihren 15-jährigen Mitschüler Sandro B. in die Datsche der Eltern eines der drei Täter. Dort erdrosselten sie ihn nach einem Handgemenge mit einem Elektrokabel. Ausführungen in der Schülerzeitung lassen die Medien von einem "Satansmord" berichten

    “Wir glauben an das Böse, an den Tod, an das Fleisch, an die Lust, an die Finsternis, an Luzifer, Meister und Vater, an das Blut der Zerstörung ... Wir wünschen den Tod! Und zwar aller Lebewesen. Zu uns gehört nur, wen wir anerkennen und tolerieren und wer sich zu uns bekennt. Sandro B. gehört definitiv nicht zu uns. Falls irgendwer auf den Gedanken kommen sollte, uns besuchen zu wollen, so sei er gewarnt. Im tiefen Wald hört dich niemand schreien...”

    Der Prozess endete am 09.02.1994 mit der Verurteilung der drei angeklagten Jugendlichen durch das Landgericht Mühlheim (Aktenzeichen 280 Js 52177/93 -3 Ks jug) wegen gemeinschaftlichen Mordes zu sechs bzw. acht Jahren Jugendstrafe.

    Der Mord an Sandro B. und das anschließend einsetzende Medienspektakel sind aufgearbeitet in  Liane v. Billerbeck/Frank Nordhausen, Satanskinder - Der Mordfall von Sondershausen, überarbeitete Neuausgabe Berlin 2001. Für einen Ritualmord gibt es auch ausweislich des Urteils des Landgerichts Mühlhausen keine Anhaltspunkte. Sandro B. sollte von den Tätern ursprünglich eine "Abreibung" für vorangegangene Streitigkeiten, Beschimpfungen und Verleumdungen verpasst werden. (Das Opfer hatte u.a. anonyme Briefe verteilt, in denen es bekannt machte, dass einer der Täter die Frau des örtlichen Kantors geschwängert hatte). Das Geschehen eskalierte und mündete in die Ermordung des Opfers.

  • Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Verurteilung des "Satanisten"-Paares Ruda.

  • Mordfall Kim Becker: Mit Urteil vom 12. Dezember 2002 verurteilte das Landgericht Kiel (Az. II KLs (37/02) 569 Js 20698/02) Marco. S., Norman Y. und Karsten G. wegen der Ermordung des damals 19 Jahre alten Kim Becker zu Freiheitsstrafen zwischen 8 und 10 Jahren. In seiner Urteilsbegründung führt das Landgericht hinsichtlich des Täters Norman Y. u.a. aus: "Wiederholt ritzte er sich vor Bekannten ... mit Rasierklingen die Haut ein, unter anderem Pentagramme und das Wort Luzifer. Auch bezeichnete er sich als Sohn Luzifers. Als Anfang 2002 vor dem Landgericht Bochum das als "Satanistenmordprozess" in den Medien bekannt gewordene Verfahren gegen die Eheleute Ruda verhandelt wurde, die einen Bekannten mit einem Hammer und einem Messer getötet hatten, war der Angeklagte davon fasziniert ... Fernsehberichte über den Prozess nahm er auf und schnitt sie hinterher auf einer Kassette zusammen. Teilweise redete gegenüber seinen Bekannten auch davon, einen Menschen töten zu wollen."

  • Das Landgericht Kiel hält in seinem Urteil ferner fest, dass einer der drei Täter zwar eine Satanische Bibel besaß, diese aber nicht gelesen hatte. Ausführlich beschreibt das Gericht die Jugend der Täter, die geprägt ist von Demütigungen, Zurückweisungen, Ausbeutung und Misshandlung durch die Eltern, Alkoholismus, Drogen.


update 15.10.2006:

Im Herbst 2006 ist endlich ein Buch erschienen, das die Erkenntnisse von Landeskriminalämtern, dem Bundeskriminalamt, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Wissenschaftlern zu den Ritualmordbeschuldigungen eines ganzen Jahrhunderts ausführlich wiedergibt. Auch die hier genannten strafrechtlichen Verfahren werden besprochen und anhand der Prozessunterlagen dargestellt.

Für weitere Informationen bitte hier clicken: 

Satan - Jünger, Jäger und Justiz


Andrew Vachss im Jahre 1990:

Auszug aus Kult

"Seine ... Eltern. Sind das Teufelsanbeter? War der Welpe ein Opfer?"

Mein Part. "Sie sind keine Teufelsanbeter", sagte ich zu Wolfe. "Sie sind Terroristen. Alle Kinderschänder sind das, das wissen Sie. Furcht ist immer stärker als Forschheit - sie bleibt auch dann bei dir, wenn du allein bist. Selbst wenn du schlafen willst, kommt der Schrecken der Nacht. Es passierte nun dauernd. Sie schüchtern das Kind ein, damit es schweigt, lassen es glauben, sie hätten magische Kräfte. Leben und Tod. Deswegen haben sie den Welpen umgebracht. Es war nicht irgendein dämliches Opfer für Satan, es war ihr Beweis für das Kid, dass sie alle Karten in der Hand haben. Dass sie tun können, was sie wollen. Diese Maden sind genau so wenig Satanisten, wie Sie einer sind. Es gibt echte - ich meine Leute die den Scheiß Teufel anbeten, okay? Manche sind echte Gläubige, manche Scharlatane. Genau wie bei den Christen. Oder den Juden oder den Moslems, oder egal, was. Kids penetrieren, Baby-Pornofilme machen, das hat nichts mit Religion zu tun. Keiner Religion. Schändet ein Priester einen Ministranten, nennen Sie das etwa katholischen Kindesmißbrauch?"

"Okay. Ich kapiere es."

"Nein, Sie kapieren's nicht. Nicht die ganze Kiste. Diese satanische Kindesmißbrauchssache, die ist vorsätzlich kriminell, sonst nichts. So angelegt, dass sie nicht verlieren können. Das Kind verzieht sich in den Irrsinn, es wird erwachsen und wird einer von ihnen. Rekrutiert andere. Zieht selber die Kapuze über, bedient die Kameras, verhackstückt die Leichen, so welche anfallen. Und wenn euresgleichen je was rausfindet, wenn das Kind euch die Wahrheit steckt, klingt es durchgeknallt, richtig? Wollen Sie den Schöffen ein Opfer vorführen, es von irgendeinem Teufelsanbetungskult erzählen lassen? Das ist was für's Kino, nicht für die wirkliche Welt." Ich biss mir innen auf die Backe, schmeckte Säure. "Ist doch alles Schwindel - wie wenn Kids Selbstmord begehn, weil sie bei Heavy-Metal-Musik unterschwellige Botschaften hören. Die Idee von `nem Anwalt, richtig? Nächstes Mal geht irgendein Sack in `ne Bank, knallt alles nieder und sagt, er hat die Bibel rückwärts gelesen, `ne neue Botschaft gekriegt."


VACHSS     BIO     PROSA     ARTIKEL     INTERVIEWS     FAQ     UPDATES/NEWSLETTER
MISSION    DOWNLOADS    GALERIE    HUNDE    EISGOTT    RESSOURCEN

Suche auf The Zero || Technik || Verlinken || Email an The Zero || Startseite

The Zero © 2000-2006 Andrew Vachss. Alle Rechte vorbehalten.